Eintragung des Kaufvertrags im griechischen Grundbuch

Die Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch ist ein entscheidender Schritt, um die rechtliche Übertragung einer Immobilie in Griechenland zu vollziehen. Diese offizielle Registrierung des neuen Eigentümers im nationalen Kataster bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern Rechtssicherheit. Ohne eine ordnungsgemäße Eintragung können rechtliche Risiken wie Ansprüche Dritter oder Schwierigkeiten beim späteren Verkauf der griechischen Immobilie entstehen.

Was bedeutet die Grundbucheintragung des Immobilien-Kaufvertrages?

Die Grundbucheintragung unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Katastergesetz (Gesetz Nr. 2664/1998). Es legt die Funktion des Grundbuchamts und das Verfahren zur Registrierung von Immobilien fest.

Ergänzend regelt der Katasterkodex (Gesetz Nr. 4512/2018) die Verfahren detaillierter und sorgt für Effizienzsteigerungen. Zusätzliche Bestimmungen finden sich in Ministerialerlassen und Präsidialdekreten, die die Anforderungen an die Antragstellung präzisieren.

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Wie erfolgt die Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch?

Bei der Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Wenn ich als Anwältin Immobilientransaktionen in Griechenland betreue, unterteile ich den Prozess in fünf Schritte, die ich hier gerne als Anleitung für die Grundbucheintragung weitergebe:

Schritt 1: Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Der erste Schritt besteht in der Beschaffung aller notwendigen Dokumente. Diese umfassen:

  • Kaufvertrag: Das Original oder eine beglaubigte Kopie des Kauf- oder Übertragungsvertrags, der die Transaktion belegt.
  • Energieausweis (ΠΕΑ): Für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2012 übertragen wurden, ist ein Energieausweis verpflichtend.
  • Eigentumstitel: Ein Katasterplan oder ein Grundbucheintrag, der die genauen Grenzen der Immobilie festlegt.
  • Antrag auf Eintragung und Erklärung gemäß Gesetz 1599/1986: Diese Dokumente sind für die Einreichung beim Grundbuchamt erforderlich.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung des Antragstellers.
  • Vollmacht: Falls das Verfahren durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, durchgeführt wird.
  • Eintragungsgebühren und Stempelsteuer: Die anfallenden Gebühren müssen beglichen werden, um das Verfahren fortzusetzen.

Schritt 2: Auswahl des Verfahrens zur Einreichung

Nach dem Sammeln der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Wahl des Einreichungsverfahrens beim Grundbuchamt. Es gibt drei Optionen:

  • Elektronische Einreichung: Über die Plattform des Grundbuchamts kann der Antrag unter Verwendung der Taxisnet-Zugangsdaten eingereicht werden. Diese Methode ist in der Regel die schnellste.
  • Persönliche Einreichung: Der Antrag kann direkt beim zuständigen Grundbuchamt oder -zentrum abgegeben werden. In der Regel ist hierfür eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Einreichung durch einen Bevollmächtigten: Ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter kann den Antrag im Namen des neuen Eigentümers einreichen.

Schritt 3: Einreichung des Antrags und der Unterlagen

Dieser Schritt umfasst die eigentliche Einreichung des Antrags. Bei der elektronischen Einreichung werden die Unterlagen über die Website des Grundbuchamts eingereicht. Für die persönliche Einreichung muss ein Termin vereinbart werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist oder den Vorgang an einen Fachmann übergeben möchte.

Es ist unerlässlich, dass zu diesem Zeitpunkt alle Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt 4: Prüfung und Abschluss der Eintragung

Nach der Einreichung prüft das Grundbuchamt die Unterlagen. Sind alle Dokumente korrekt, wird die Eintragung genehmigt und der neue Eigentümer im Grundbuch registriert. Dieser Schritt ist entscheidend, da er die rechtliche Sicherheit des neuen Eigentumsverhältnisses gewährleistet.

Schritt 5: Empfang der Eintragungsbescheinigung

Nach erfolgreicher Eintragung erhält der neue Eigentümer die Eintragungsbescheinigung. Diese kann entweder elektronisch über die Plattform des Grundbuchamts oder persönlich abgeholt werden. Die Bescheinigung ist der offizielle Nachweis über die Eintragung und ist für zukünftige Transaktionen unerlässlich.

Wie lange dauert die Grundbucheintragung?

Die Dauer des Verfahrens kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, beispielsweise die Arbeitsbelastung des Grundbuchamts. Verzögerungen treten häufig auf, wenn das Amt überlastet ist. Meiner Erfahrung nach lohnt es sich, beim zuständigen Grundbuchamt nach der aktuellen Bearbeitungsdauer zu fragen. Oft bekommen Sie so eine ungefähre Aussage, wann Sie mit einer Eintragung im Grundbuch rechnen können. Dies erleichtert die zeitliche Planung etwa von sich an die Immobilientransaktion anschließende Baumaßnahmen.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sind alle Dokumente vollständig und korrekt, verläuft das Verfahren in der Regel zügig. Fehler oder Unvollständigkeiten können hingegen zu erheblichen Verzögerungen führen.

Handlungsempfehlung

Die Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch ist gewissermaßen der krönende, finale Schritt einer Immobilientransaktion in Griechenland. Mit Vorliegen der Eintragungsbescheinigung wissen Sie, dass die Immobilie wirklich Ihnen gehört und können rechtssicher damit umgehen.

Mit der obigen Anleitung können Sie die Eintragung im Grundbuch erfolgreich bewerkstelligen. Sollten Sie jedoch unsicher bzgl. der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen oder anderer Aspekte des Kaufprozesses sein, lohnt es sich, eine erfahrene Immobilienanwältin an Ihrer Seite zu haben!

Vassiliki Siochou

Rechtsanwältin

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